1.2 Arten, Kategorien und Höhe der Mitgliederbeiträge

Gemäss Artikel 3 der Statuten werden die jährlichen Mitgliederbeiträge durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

1.2.1 Passivmitglied (Hastatus)

    • Natürliche Personen ohne Stimmrecht, die den Vereinszweck unterstützen
    • Sie bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag von mindestens CHF 50.-

1.2.2 Aktivmitglied (Princeps)

    • Natürliche Personen mit Stimmrecht, die Veranstaltungen des Vereins besuchen und dessen Angebote nutzen
    • Sie bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag von CHF 150.-

1.2.3 Aktivmitglied (Triarius)

    • Natürliche Personen mit Stimmrecht, die Veranstaltungen des Vereins besuchen und dessen Angebote nutzen
    • Sie planen und führen Veranstaltungen für den Verein durch. Dazu steht ihnen das Vereinslokal zur Verfügung
    • Sie bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag von CHF 350.-

1.2.4 Gönnermitglied (Eques)

    • Natürliche und juristische Personen mit Stimmrecht, die den Vereinszweck unterstützen
    • Sie bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag von mindestens CHF 500.-

1.3 Eintritt

  • Eintrittsgesuche können ausschliesslich online, über die Vereins-Website, eingereicht werden

1.4 Erfassung und Fakturierung

  • Der Vorstand erfasst die persönlichen Angaben der Mitglieder in einer digitalen Datenbank
  • Es ist die Pflicht der Mitglieder bei allfälligen Änderungen ihrer persönlichen Daten den Vorstand zu informieren
  • Der Vorstand stellt im laufenden Geschäftsjahr den jährlichen Mitgliederbeitrag per E-Mail in Rechnung
  • Der Mitgliederbeitrag ist gemäss Artikel 6 der Statuten auch für das Jahr des Aus-tritts aus dem Verein geschuldet. Eine prorata Rückerstattung findet nicht statt.

2 Vereinslokal

2.1 Rechtliche Grundlagen

In Artikel 2 der Statuten sind folgende Ziele festgehalten:

    • Förderung, Organisation und Durchführung folgender Spielveranstaltungen ohne Gewinnbestreben: Brettspiele, Tabletop-Spiele und Pen-&-Paper-Rollenspiele
    • Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit unter den Mitgliedern.

Zum Erreichen dieser Ziele mietet der Verein ein Vereinslokal an.

Dieser Artikel des Vereinsreglement kann jederzeit vom Vorstand angepasst werden, ohne das Vereinsreglement der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

2.2 Zugang

  • Die Mitglieder des Vorstands verfügen über einen persönlichen Schlüssel für das Vereinslokal
  • Aktivmitglieder (Triarius) können zum Durchführen von Vereinsveranstaltungen einen Leihschlüssel für das Vereinslokal beziehen

2.3 Ordnung und Sauberkeit

  • Das Vereinseigentum ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln
  • Alle Mitglieder haben dazu beizutragen, dass im Vereinslokal Ordnung herrscht
  • Das Vereinslokal wird jeden letzten Sonntag des Monats von allen anwesenden Mitgliedern gereinigt

2.4 Verpflegung

  • Es ist grundsätzlich erlaubt, sich im Rahmen der Möglichkeiten im Vereinslokal zu verpflegen
  • Eigene Lebensmittel sind eindeutig zu markieren
  • Nicht markierte Lebensmittel dürfen von allen Mitgliedern gegen eine angemessene Spende in die Vereinskasse verzehrt werden
  • Lebensmittel, die ihr Ablaufdatum überschritten haben, werden ungefragt entsorgt

2.5 Sammlung

  • Nicht markierte Gegenstände (Bücher, Spiele etc.) der Sammlung dürfen von allen Mitgliedern, gemäss ihrem Zweck, verwendet werden
  • Persönliche Gegenstände dürfen der Sammlung hinzugefügt werden, wenn sie ein-deutig markiert sind
  • Ohne Zustimmung des Vorstands dürfen keinerlei Gegenstände (Bücher, Spiele etc.) aus dem Vereinslokal entfernt werden

3 Veranstaltungen

3.1 Rechtliche Grundlagen

In Artikel 2 der Statuten sind folgende Ziele festgehalten:

    • Förderung, Organisation und Durchführung folgender Spielveranstaltungen ohne Gewinnbestreben: Brettspiele, Tabletop-Spiele und Pen-&-Paper-Rollenspiele
    • Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit unter den Mitgliedern.

Dieser Artikel des Vereinsreglement kann jederzeit vom Vorstand angepasst werden, ohne das Vereinsreglement der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

3.2 Vereinsveranstaltungen

  • Aktivmitglieder (Triarius) können Vereinsveranstaltungen planen und durchführen
  • Zum Durchführen von Vereinsveranstaltungen steht den Aktivmitgliedern (Triarius) das Vereinslokal zur Verfügung
  • Vereinsveranstaltungen werden auf der Vereins-Website publiziert
  • Es muss Aktivmitgliedern die Möglichkeit geboten werden an Vereinsveranstaltungen teilzunehmen
  • Vereinsveranstaltung sind für Aktivmitglieder gratis
  • Für Material, das den Teilnehmern während und nach der Veranstaltung überlassen wird (z.B. Spielkarten) kann ein Betrag verlangt werden
  • Passiv-, Gönner- und Nichtmitglieder können dreimal jährlich eine Vereinsveranstaltung besuchen (Schnupperrunde)

3.3 Öffentliche Veranstaltungen

  • Der Vorstand plant und führt öffentliche Veranstaltungen durch
  • Öffentliche Veranstaltungen werden auf der Vereins-Website publiziert
  • Es gibt keine Teilnahmebedingungen für öffentliche Veranstaltungen
  • Bei Anmeldungen für Turniere o.Ä. haben die Anmeldungen von Vereinsmitgliedern Vorrang
  • Es kann ein der Art, Dauer und Vorbereitungszeit angemessener Eintritt für öffentliche Veranstaltungen zugunsten der Vereinskasse verlangt werden

4 Vorstand

4.1 Rechtliche Grundlagen

In Artikel 9 und 10 der Statuten sind folgende Punkte festgehalten:

    • Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person.
    • Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
    • Er erlässt Reglemente.
    • Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Ent-schädigung anstellen oder beauftragen.
    • Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss der Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
    • Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten: Präsidium, Quaestur und Aktuariat
    • Ämterkumulation ist möglich.
    • Der Vorstand konstituiert sich selber.
    • Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen.
    • Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sit-zung verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
    • Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
    • Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung generell zu zweien.
    • Für Bankgeschäfte ist die Quaestur einzeln zeichnungsberechtigt.

Dieser Artikel des Vereinsreglement kann jederzeit vom Vorstand angepasst werden, ohne das Vereinsreglement der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

4.2 Präsidium

Die Tätigkeiten des Präsidiums umfassen:

  • Leitung des Vereins
    • Planung, Durchführung und Leitung der Mitgliederversammlung
    • Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
    • Erstellung des Jahresberichts
    • Erstellung und Überwachung des Jahresprogramms
    • Mithilfe beim Lösen von Konfliktsituationen
    • Pflege der Einträge in öffentlichen Verzeichnissen
    • Unterstützung der anderen Ressorts

4.3 Quaestur

Die Tätigkeiten der Quaestur umfassen:

    • Rechnungsstellung und Abrechnung für den Verein
    • Erstellen des Jahresabschlusses mit Bilanz und Erfolgsrechnung
    • Erstellen des Jahresbudgets
    • Verwaltung des Vereinskontos und der Vereinskasse
    • Prüfen und Abschliessen von Versicherungen für den Verein
    • Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung
    • Unterstützung der anderen Ressorts

4.4 Aktuariat

Die Tätigkeiten des Aktuariats umfassen:Pflege des Mitgliederverzeichnisses

    • Pflege des Mitgliederverzeichnisses
    • Bearbeitung von Eintrittsgesuchen
    • Bearbeitung von E-Mail anfragen
    • Führen des Protokolls der Mitgliederversammlung
    • Führen des Protokolls der Vorstandssitzungen
    • Pflege der Social Media Konten
    • Unterstützung der anderen Ressorts

4.5 Sonstige Tätigkeiten

Sonstige Tätigkeiten des Vorstands, die nicht einem Ressort zugeordnet werden können, sind:

    • Planung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen
    • Pflege der Vereinswebsite
    • Pflege des Vereins-Discordservers
    • Führen des Vereinsblogs
    • Erstellen und Verteilen von Werbedokumenten (Flyer etc.)
    • Unterhalt und Verwaltung des Vereinslokals

5 Inkrafttreten

Das vorliegende Reglement ist an der Mitgliederversammlung vom 25.03.2023 angenommen worden und in Kraft getreten.